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Vermögenswirksame Leistungen

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Warum gibt es sie eigentlich?

Um die Sparbemühungen gerade der Wenig- und Normalverdiener zu fördern, wurden mit dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) im Jahr 1961 die vL geschaffen.
Eine nennenswerte Breitenwirkung erlangten vL allerdings erst mit dem Dritten Vermögensbildungsgesetz 1970 (dem „624“ -Mark-Gesetz), welches das staatliche Prämiensystem für bestimmte Sparformen wie Bausparen einführte. Mit den Jahren wurde das „vL“ -Gesetz bis zum heutigen Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) weiterentwickelt.

Was sind vL überhaupt?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Anlageform anlegt, die also nicht auf bzw. über das Konto des Arbeitnehmers fließen (Investivlohncharakter).

Neben Arbeitnehmern und Auszubildenden haben übrigens auch Beamte und Richter sowie Soldaten Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen.

In erster Linie denkt man bei dem Stichwort „Vermögenswirksame Leistungen“ an eine Zuwendung des Arbeitgebers, also eine zusätzliche Geldleistung zum übrigen Lohn. Die Zuwendung beruht dabei entweder auf einer freiwilligen Einzelvereinbarung des jeweiligen Arbeitgebers oder auf einer tarifvertraglichen Regelung. Sie kann maximal 40,00 EUR betragen. In der Praxis jedoch häufig geringer.
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: VL-Zuwendungen fließen nicht automatisch, sondern müssen beantragt werden – ansonsten verfallen diese unwiederbringlich!

Allerdings bezahlten bei Weitem nicht alle Arbeitgeber überhaupt vL oder in der gewünschten Höhe. In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch (§ 11 Abs. 1 VermBG) auf Umwandlung eines Teils des regelmäßigen Lohns in vL verwirklichen. Dies ist jedenfalls immer dann zu empfehlen, wenn ein Anspruch auf die staatlichen Prämien besteht.

Übrigens können solange Lohnteile in vL umgewandelt werden, bis sämtliche Fördergrenzen vollständig ausgeschöpft sind – es können somit auch mehrere vL-Verträge gleichzeitig bespart und gefördert werden !

Das Agenturkollegium Berlin hat einschlägige Erfahhrungen gesammelt und wir unterstützen unsere Kunden bei der Berantragung und Realisierung Ihrer Möglichkeiten.

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