Die Elektronikversicherung deckt alle Gefahren ab, die durch menschliches Versagen, die Böswilligkeit Dritter, Diebstahl oder Blitzeinschläge entstehen können. Sie ist eine wichtige Sachversicherung, die besonders wegen der enormen Entwicklungen im Elektronik- und Datenträgerbereich immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Die Geräte müssen betriebsfertig aufgestellt und angeschlossen sein, sonst wird der Versicherungsschutz nicht wirksam.
Eine Elektronikversicherung bietet Versicherungsschutz für unvorhergesehene Schäden durch:
Nicht versichert ist hingegen der Schaden, der durch Vorsatz des Versicherungsnehmers entsteht, sowie Schäden durch Verschleiß, durch Kernenergie, durch nicht betriebsgerecht aufgestellte Geräte oder Vermögensschäden wie beispielsweise eine Betriebsunterbrechung.
Der Versicherungsschutz einer Elektronikversicherung ist im Verlelich zu einer Inhaltsversicherung wesentlich umfangreicher. Das liegt darin begründet, dass die Elektronikversicherung eine sogenannte Allgefahren-Versicherung ist, während eine Inhaltsversicherung in der Regel nur gegen Schäden durch vor fest definierte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm/Hagel schützt.
Zwar besteht die Option, den Umfang der Inhaltsversicherung zu erweitern, beispielsweise um die Absicherung gegen Elementarschäden und unbenannte Gefahren. Da dies jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein kann, ist es in der Regel sinnvoller, Elektronik aus der Inhaltsversicherung herauszunehmen und separat im Rahmen einer Elektronikversicherung zu versichern. So erhält man einen besseren Schutz im benötigten Umfang, der teilweise sogar günstiger sein kann.
Wichtig: Bei der Ermittung der Versicherungssumme in der sogenannten kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung müssen die Werte die über die Elektronikversicherung abgedeckt sind in der Regel ebenfalls berücksichtigt werden, ansonsten besteht die Gefahr der Unterversicherung.
Darüber hinaus eröffnet die Elektronikversicherung die Möglichkeit, den Schaden kurzfristig zu beheben. Die Reparaturkosten werden in diesem Zusammenhang übernommen. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, werden die Kosten für ein Neu- bzw. Ersatzgerät erstattet.
Unter diesen Umständen ist es vor allem für techniklastige Unternehmen eine Überlegung wert, elektronische Geräte über eine Elektronikversicherung anstelle der normalen Geschäftsinhaltsversicherung abzusichern.
Datenträger fallen nicht in den Bereich einer Elektronikversicherung und müssen separat versichert werden. Viele Unternehmen bieten jedoch eine gekoppelte Versicherung an. Bei einer solchen Versicherung werden die Kosten ersetzt, die z. B. durch Wiedereingabe von Stamm- und Bewegungsdaten sowie der individuell erstellten Software entstehen. Außerdem fallen ebenfalls die Kosten für die Wiederbeschaffung von System- und Standardsoftware sowie der Datenträger darunter.