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Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche KrankenversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung, die in erster Linie für Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der gesetzlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, relevant ist. Betroffene Personen haben die Pflicht, sich bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Die Krankenkassen übernehmen alle Aufgaben, um die Gesundheit der Versicherten zu verbessern oder wiederherzustellen.
Dabei geht es primär um Ihre individuelle Bedürftigkeit und nicht um das Risiko des Einzelnen. Der Gesetzgeber will durch Eigenanteile Versicherte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer „kostenbewussten und verantwortungsvollen Inanspruchnahme von Leistungen“ bewegen. Gesetzlich Versicherte haben sich, ohne zusätzlichen Versicherungsschutz an den Kosten für bestimmte Leistungen zu beteiligen.

 

Vergleich dank Zusatzleistungen und Zusatzbeitrag sinnvoll

Ein Vergleich bei der Kassensuche kann sich lohnen. Denn auch wenn die meisten Leistungen der GKV gesetzlich vorgeschrieben sind und für alle Versicherungsnehmer gleichbleiben: Manche Kassen übernehmen auch weitere Kosten. Und auch wenn der allgemeine Beitragssatz fest an das Einkommen des Versicherten gebunden ist: Anfang 2015 wurde eine neue Form der Zusatzbeiträge eingeführt. Der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt, kann einen Unterschied von mehreren Hundert Euro im Jahr ausmachen.

Mit Bonussystemen oder auch Selbstbeteiligungen lassen sich die Beiträge außerdem je nach Kasse weiter reduzieren. Mit einem übersichtlichen Krankenkassenvergleich finden wir für Sie heraus, welche gesetzliche Krankenversicherung für Sie optimal ist.

Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen

Die Hauptaufgabe bei der Krankenversicherung, egal ob bei der GKV oder PKV, ist es, die Gesundheit des Versicherungsnehmers zu erhalten und wiederherzustellen, seinen Gesundheitszustand zu verbessern oder seine Krankheitsbeschwerden zu lindern. Grundsätzlich haben alle Versicherten denselben Leistungsanspruch zu erwarten. Der Leistungsumfang der GKV ist im fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt.

Die Krankenkassen müssen dafür sorgen, dass die Versorgung bei Krankheit für jeden Versicherten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Das heißt, die Krankenkasse darf auch nur Leistungen bezahlen, die auch medizinisch notwendig sind. Einige beliebte Leistungen, wie beispielsweise Osteopathie, müssen also nicht übernommen werden. Viele Krankenkassen bieten diese Zusatzleistungen jedoch an.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind in Deutschland klar geregelt und strukturiert. Sie werden nach dem Sachleistungsprinzip erbracht und lassen sich unterteilen in:

  • häusliche Pflege
  • medizinische Rehabilitation
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, wie beispielsweise das Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld
  • Leistungen bei Krankheit
  • Früherkennung und Vorsorgeuntersuchungen
  • Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung

Der Umfang der Leistungen der Krankenkassen ergibt sich aus den Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung, die für die Leistungserbringung gelten, und folgt den Richtlinien, die der gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat. Geldleistungen, die einem Versicherten zustehen, werden unmittelbar von der Krankenkasse ausgezahlt.

Krankenkassen können auch Zusatzleistungen anbieten

Die Krankenkassen bieten neben den gesetzlichen Leistungen auch verschiedene Zusatzleistungen und Wahltarife an. Einige Wahltarife, wie das Krankengeld, müssen angeboten werden, andere stellen die Krankenkassen freiwillig zur Verfügung.

Krankenkassen können mit eigenen Satzungsregelungen auch eine Mehrleistung ohne Wahltarife gestatten. Dazu gehören etwa:

  • Alternative Heilmethoden (Akupunktur, Bachblütentherapie, Eigenbluttherapie, o.Ä.)
  • Kostenübernahme für rezeptfreie Medikamente
  • Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen
  • Mehrleistungen bei Zahnbehandlungen
  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
  • Bonusprogramme zur Gesundheitsförderung (Geldprämien oder Sachleistungen)

Versicherte sollten sich darüber informieren, welche Zusatzleistungen die Krankenkassen bereitstellen und ob diese bezahlt werden müssen. Durch die neu geschaffenen Terminservicestellen und die geringere Wartezeit für einen Termin werden die gesetzlichen Krankenversicherer attraktiver.

Die Krankenkassenbeiträge

In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Krankenversicherungsbeiträge nicht nach dem Alter oder dem Gesundheitszustand, wie es bei der privaten Krankenversicherung der Fall ist. Stattdessen richtet sich die gesetzliche Krankenversicherung nach den Einkünften des Versicherten.

Der Beitragssatz beträgt einen festen Prozentsatz des Einkommens und beträgt aktuell 14,6% (Stand 2017). Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitragssatz teilen, wird für Versicherte nur die Hälfte des Beitrags fällig. Des Weiteren wird für den Arbeitnehmer der unterschiedliche hohe Zusatzbeitrag fällig. Je nach Kasse kann der Unterschied bis zu einem Prozentpunkt betragen.

Kündigung und Wechsel der Krankenkasse

Vom Gesetz her hat jeder volljährige gesetzlich Versicherte den Anspruch, seine Krankenkasse frei zu wählen. Kinder, die noch keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, müssen in der Krankenkasse der Eltern in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Um einen Wechsel der Krankenkasse durchführen zu können, muss man mindestens 18 Monate lang bei der Krankenkasse versichert sein und mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Nutzt man einen Wahltarif, muss auch dieser gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich um weitere 3 Jahre. Wird der monatliche Beitrag durch die Krankenkasse erhöht, kann man ohne Wartezeit kündigen, da ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Krankenkassen trotz Vorerkrankung wechseln

Auch Kunden mit Vorerkrankungen müssen sich keine Sorgen bei einem Wechsel des Krankenversicherers machen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen – anders als die privaten – einen Versicherten auch im Fall einer Vorerkrankung aufnehmen. Somit ist bei der GKV auch keine Gesundheitsprüfung notwendig.


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