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Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Zum finanziellen Schutz eines Tierhalters kompensiert die sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung bestimmte Ansprüche aus Schäden, die das versicherte Tier verursacht. Dieser Versicherungsschutz empfiehlt sich zwingend, da der Halter laut Gesetz für alle diese Schäden in ihrem vollen Umfang haftet (§ 833 BGB). Insbesondere gilt dies auch für Schadfälle, die das Tier ohne das Verschulden des Halters verursacht.

Damit gehört eine Tierhalterhaftpflicht zu den besonders wichtigen Versicherungen für alle Halter größerer Tiere. Insbesondere bei einem Pferd oder Hund können Sach- oder Personenschäden besonders hoch ausfallen. Daher setzten die Versicherungsunternehmen oft eine relativ hohe Deckungssumme an. Die Deckungssumme einer Versicherung bezeichnet den maximalen Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall deckt. Kleinere Tiere müssen nicht mitversichert werden. Sie fallen bereits unter den besonderen Schutz einer ebenfalls dringend angeratenen Privathaftpflicht.

Tierhalterhaftpflicht: Braucht sie jeder Tierbesitzer?

Für Tiere, die viel im Freien unterwegs sind oder schon allein aufgrund ihrer Körpergröße einigen Schaden anrichten können, macht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in jedem Fall Sinn.
Spezielle Pferde- oder Hundeversicherungen lohnen sich auch für die ruhigsten und liebsten Vierbeiner. Immerhin kann jedes Pferd sich einmal erschrecken, durchgehen und dabei den angemieteten Stall beschädigen; und auch der bravste Hund springt vielleicht einmal aus lauter Freude ein Kind an, das dadurch umgerissen wird, fällt und sich verletzt.

In einigen Bundesländern ist eine Haftpflicht für Hundebesitzer verpflichtend! Ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung schließt man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab, weil es durch eine Verkettung von Umständen immer zu einem Unfall kommen kann, und nicht, weil man davon ausgeht, dass dieser Fall auch wirklich eintritt.
Die Versicherung ist bei den meisten Rassen schon für wenige Euro im Monat zu haben. Kleine Haustiere brauchen keine extra Police Zu den kleineren Haustieren, die meist durch eine private Haftpflicht versichert sind, gehören beispielsweise Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel. Eine Ausnahme ist die Haltung der Tiere zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken. Züchter und Imker brauchen also andere Versicherungen als Katzenliebhaber, die lediglich ein oder zwei Tiere in der Wohnung halten.

Was versichert eine Tierhalterhaftpflicht genau?

Ein Tier kann sowohl Personenschäden als auch Sachschäden verursachen. Deshalb schützt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Halter und Tier vor den Folgekosten beider Schadensarten.
Zumeist greift der Schutz auch, wenn beispielsweise der Hund gar nicht mit seinem Halter unterwegs ist, sondern beispielsweise die Nachbarskinder mit ihm Gassi gehen, er sich dabei losreißt, auf die Straße läuft und dabei einen Unfall verursacht.
Ebenfalls gut zu wissen ist, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch Welpen und Fohlen von der Geburt bis zum Vollenden des ersten Lebensjahres umfasst. Gerade junge Tiere sind oft ungestüm und verursachen deshalb schneller einen Schaden als erwachsene Hunde und Pferde.
Des Weiteren sind zumeist Mietsachen (zum Beispiel Pferdeboxen oder Wohnungen) in der Police inbegriffen und der Schutz greift bei einer guten Versicherung auch bei einem Vorfall im Ausland. Versicherungsdetails prüfen Die genauen Details variieren selbstverständlich von Versicherungspolice zu Versicherungspolice. Daher sollten Sie vor Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht genau prüfen, ob ihre Bedürfnisse durch die Police abgedeckt werden.

Doch ein Schutz wie oben beschrieben, ist absolut keine Seltenheit bei einer guten Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Kampfhunde: Tierhalterhaftpflicht ganz speziell
Für die Halter von sogenannten Kampfhunden zeigen sich die Implikationen der Haftpflicht besonders diffizil. Bei diesen Tieren besteht ein besonders hohes Risiko für einen Schaden.
Daher zwingen die allermeisten Bundesländer diese Hundebesitzer zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht.

Hundehalter sollten sich informieren, wie die Regelungen in ihrem Bundesland sind und ob sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen müssen. Tatsächlich muss ein Halter einer nicht spezifisch indizierten Rasse eine Tierhaftpflichtversicherung nur in wenigen Bundesländern abschließen. Dort muss diese Versicherung dann allerdings bereits spätestens im sechsten Lebensmonat des Tieres beginnen.

Pferde: Ein weiterer Sonderfall
Zu den Haustieren mit dem höchsten Schadenspotenzial gehören Pferde.
Ganz einfach, weil sie durch Ihre Körpergröße schnell bei einem Sturz oder einem Scheuen jemanden oder etwas verletzen oder zerstören. Auch Ponys, Esel und Maultiere verursachen, beispielsweise durch ein plötzliches Ausschlagen, leicht einen Schaden.

Eine Versicherung wie für Pferde lohnt sich bei diesen Tieren ebenfalls. Hier sollten Pferdehalter darauf achten, dass auch die Versicherung auch Schäden durch Menschen miteinschließt, die nicht Halter des Tieres sind, sondern beispielsweise nur eine Reitbeteiligung haben.

Tiere mit Versicherungspflicht

Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt - doch Schäden durch Kleintiere sind selten.

Viel öfter werden Personen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Tierunfälle können teuer werden
Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.

Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

Extraleistungen

Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar - ersetzt werden Personen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.

Tier-OP-Versicherung
Haustiere können schwer erkranken; teilweise so schwer, dass eine Operation notwendig wird. Gerade Tumor- und Skeletterkrankungen nehmen stark zu.
Weiterhin stark verbreitet sind Bänderrisse bei Hunden oder Pferden. Nun sind vor allem für Hunde, Katzen und Pferde sogenannte Tier-OP-Versicherungen erhältlich. Diese übernehmen die Kosten, wenn eine Operation nötig sein sollte. Der Eingriff bei einem Kreuzbandriss des Hundes kann schließlich leicht 1000 Euro kosten; Operationen an Pferden sind oft noch teurer.
So entstehen Kosten, die von einer normalen Tierkrankenversicherung nicht getragen werden.

Die Versicherung übernimmt nicht nur die OP-Kosten, sondern auch die Kosten, die bei der klinischen Vor- und Nachsorge anfallen. Einige Versicherer decken sogar die Kosten für einen postoperativen Aufenthalt in der Klinik komplett mit ab.
Dies kann vor allem bei komplizierten Eingriffen nochmal zu immensen Kosten führen. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge hängt unter anderem vom Tier selbst ab – Rasse, Alter und welche Art sind die entscheidenden Faktoren. Manche Versicherer bieten auch eine Selbstbeteiligung an, die entweder einem festgelegtem Wert oder einem bestimmten Prozentsatzes der Kosten entspricht. Da Pferde den höchsten Eigenwert haben und bei ihnen die größten Operationen anfallen, sind dort auch höhere Beiträge fällig als bei Hund oder Katze.

Fast alle Versicherungen erlauben eine freie Arztwahl. Da meist eine Wartezeit für die Versicherungen besteht, sollte sich der Halter frühzeitig um einen Versicherungsschutz bemühen.


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