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Rechtsschutzversicherung

Mopedversicherung

Anhängerversicherung Mofas, Mopeds und Roller gehören zum Frühling wie die Sonne. Und nicht nur junge Leute wissen sie zu schätzen. Denn das Fahren mit den lässigen Flitzern ist für jedermann herrlich unkompliziert.

Ist der Winter erst mal vorbei, gibt es kaum eine lässigere Möglichkeit, mobil zu sein: keine Kfz-Steuer, keine Parkplatzprobleme, keine umständlichen Fahrten zum TÜV sowie niedrige Unterhalts- sowie Reparaturkosten. Lediglich ein neues Versicherungskennzeichen wird jedes Jahr benötigt. Und den Fahrtwind im Gesicht zu spüren macht einfach Spaß.

Muss ich mein Moped – wie das Auto – bei der Zulassungsstelle anmelden?

Nein, motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung, wie Mopeds und Roller, müssen nicht zur Zulassungsstelle und fallen auch nicht unter die Kfz-Steuer. Ohne gültige Versicherung dürfen sie jedoch nicht auf die Straße. Diese wird durch das Versicherungskennzeichen – das sogenannte Moped-Kennzeichen - nachgewiesen.

Weshalb muss ich mein Moped versichern?

Auch für Moped-Fahrer gilt: kein Fahrspaß ohne Haftpflichtversicherung! Denn auch sie haften für alle Schäden, die sie anderen mit ihrem Fahrzeug zufügen. Eine Haftpflichtversicherung, die berechtigte Schadenersatzansprüche eines geschädigten Dritten übernimmt, ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Teilkasko, die zusätzlichen Schutz z.B. gegen Diebstahl oder Schäden bei Brand und Hagel bietet, ist freiwillig und kann zusätzlich abgeschlossen werden.

Welche Unterlagen benötige ich beim Abschluss der Versicherung?

Beim Vertragsabschluss muss die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Ihr Fahrzeug vorgelegt werden. Diese erhalten Sie beim Kauf. Sie enthält wichtige Angaben, wie den Hersteller, die Fahrzeug-Identifikationsnummer, Antriebsart und das Baujahr.

Wie lange ist die Versicherung gültig?

Die Versicherungssaison für Mopeds startet jedes Jahr am 1. März. Das Kennzeichen ist immer nur ein Jahr gültig, Ablauftermin ist Ende Februar. Wenn Sie die Versicherung erst im Mai abschließen, zahlen Sie nur anteilig für die Monate ab dem Versicherungsbeginn. Nachdem es sich um ein "Ablaufkennzeichen" handelt, ist keine Kündigung notwendig.

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