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Haus- und Grund-Haftpflicht

Haus- und Grund-Haftpflicht

Haus- und Grund-Haftpflicht

Für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer , für Vermieter von Immobilien und Eigentümergemeinschaften , ist sie Pflicht. Eine Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht­versicherung. Sie springt ein, wenn Eigentümer fahrlässig ihre sogenannten Verkehrssicherungs­pflichten verletzt haben. Verunglückt zum Beispiel ein Passant, weil der Hauseingang schlecht beleuchtet ist, weil der Eigentümer bei Reparatur­arbeiten eine Treppe mangelhaft abge­sichert hat oder der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist, über­nimmt die Versicherung den Schaden­ersatz.

Versichert sind dabei nicht nur die Schäden, die Sie als Hausbesitzer persönlich zu verantworten haben, sondern auch die, die von beauftragten Personen verursacht wurden: z.B. Hausmeister, Verwalter oder Reinigungspersonal.

Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung empfehlenswert: immerhin zahlt sie auch bei Ansprüchen einzelner Eigentümer gegen die Gemeinschaft oder bei Abwasserschäden.


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