Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Der wichtigste Schutz für Hauseigentümer

Das Wichtigste in Kürze
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Haus ab, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen. Sie ist für Hausbesitzer ein Muss. Sie zahlt die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau des Hauses.
Die Versicherung greift nicht bei Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdrutschen. Besonders wenn Ihr Haus am Wasser oder Hang steht, sollten Sie versuchen, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Preise und Leistungen unterscheiden sich bei Wohngebäudepolicen deutlich. Vergleichen Sie daher immer die Tarife auf einem Onlineportal. Überprüfen Sie Ihre alte Police, ob diese umfassenden Schutz bietet, und vergleichen sie mit den Angeboten auf dem Portal.

Wenn Unwetter über das Land ziehen, kann es schnell geschehen: Der Sturm fegt Ziegel vom Dach, Fenster gehen durch herumfliegende Äste zu Bruch. In vielen Fällen zahlt eine Gebäudeversicherung für solche Schäden.

Mit der Wohngebäudeversicherung können Immobilienbesitzer bestimmte Risiken absichern. Die verbundene Wohngebäudeversicherung besteht in den meisten Fällen aus drei Teilen: einer Feuer-, einer Leitungswasser- und einer Sturmversicherung. Damit zahlt sie für Kosten, die aus diesen Risiken entstehen – nämlich Reparatur, Wiederaufbau und Neubau.

Dabei geht es immer um Schäden, die das Gebäude selbst betreffen oder Teile, die fest mit dem Haus verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel eine Einbauküche oder ein fest verlegter Boden.
Das Inventar ist nicht mit dieser Police versichert. Wenn Möbel oder Ähnliches beschädigt werden, ist das ein Fall für die Hausratversicherung.

Die Grundbesitzerhaftpflicht dagegen kommt für Schäden auf, die anderen Menschen im Haus oder auf dem Grundstück zustoßen, falls etwa ein Fußgänger draußen auf dem vereisten Weg zur Haustür ausrutscht.

Wer eine Gebäudeversicherung abschließen sollte

Grundsätzlich besteht für Hauseigentümer keine gesetzliche Pflicht zur Absicherung über eine Gebäudeversicherung.
Allerdings ist ein Haus oder eine eigene Wohnung für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens – viel Kapital steckt in dieser Immobilie. Daher ist es sinnvoll, dieses abzusichern. Auch bei einer Eigentumswohnung spielt die Gebäudeversicherung eine Rolle.

In den meisten Fällen läuft die Versicherung dann aber über die Eigentümergemeinschaft, und Sie bezahlen sie über das Hausgeld. Wer eine separate Feuerversicherung abgeschlossen hat, sollte auf eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung umstellen.

Schließlich schützt die Feuerversicherung nur vor dem Fall, dass es bei Ihnen brennt. Falls Sie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, können Sie die Feuerversicherung kündigen. Ansonsten wären Sie unnötigerweise doppelt abgesichert. Achten Sie bei einer Kündigung darauf, dass es nicht zu einer Versicherungslücke kommt. Sofern Sie mit dem Anbieter zufrieden sind, fragen Sie nach, ob er die weiteren Versicherungsteile in den Vertrag aufnimmt

Was ist versichert

Die Gebäudeversicherung bezahlt Schäden am Haus und am festen Inventar. Dazu gehören zum Beispiel Heizungsanlagen, fest verlegte Fußböden und Badewannen. Dabei deckt die Versicherung als verbundene Wohngebäudeversicherung drei Risiken ab; diese drei Versicherungsteile sollten unbedingt in jedem Tarif eingeschlossen sein.

Leistungsumfang

Das Haus und sein Zubehör ist in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt.

Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, durch einen Sturmschaden Regen ins Mauerwerk eindringt oder ein Brand teures Unheil anrichtet.

Extraleistungen je nach Vertrag
Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.

Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen geregelt.

Für wen geeignet?

Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Gebäudeversicherung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung.

Risiken können auch einzeln versichert werden
Da die Gebäudeversicherung eine "verbundene" Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln versichern.

Übrigens: bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.

Als Käufer sollten Sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.

Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.

Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren: in diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden.

In jüngster Zeit werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.

Elementarschadenversicherung

Regional bedingte Risikozuschläge

Der Basisschutz der Gebäudeversicherung umfasst Brand-, Leitungswasser-, Blitzschlag-, Sturm-, Hagel- und Explosionsschäden.

Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein - vor allem durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck. 

Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Gebäudeversicherung einzeln oder im Paket mitversichert werden. Allerdings wird ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch sein kann.

Was ist nicht versichert!

Unfertige Gebäude -

Die Versicherung zahlt nicht vor der Fertigstellung des Gebäudes. Während des Baus kann eine Feuerrohbauversicherung helfen. Sie müssen Ihren Versicherer beim Bezug des Hauses darüber informieren. Die Feuerrohbauversicherung lässt sich dann in eine Wohngebäudeversicherung umwandeln.

Grobe Fahrlässigkeit -

Verursachen Sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig, zahlt Ihre Versicherung in der Regel nicht. Ein Beispiel: Sie heizen im Winter nicht und deshalb bricht ein Wasserrohr. Wollen Sie grobe Fahrlässigkeit versichern, müssen Sie das bei Ihrem Tarifvergleich extra angeben. Der Einschluss grober Fahrlässigkeit ist empfehlenswert.

Krieg -

Kriegsschäden oder Folgen von innerer Unruhe ersetzt die Versicherung nicht.

Brand -

Brand - Die Feuerversicherung zahlt nicht bei einem Kaminbrand oder bei anderen Bränden von Gegenständen, die Sie bewusst anzünden. Die Wohngebäudeversicherung springt außerdem nicht für Überspannungsschäden ein.

Wasser -

Wasser - Die Leitungswasserversicherung kommt nicht auf für Grundwasserschäden, Überschwemmung und witterungsbedingten Rückstau. Wasser, das aus einem Aquarium ausgelaufen ist, zählt übrigens nicht als Leitungswasser.

Sturmstärke -

Die Sturmversicherung zahlt nicht, wenn sich die Schäden bei einer Sturmstärke unter 8 ereignet haben.

Fenster -

Die Sturmversicherung springt nicht ein, falls offene oder undichte Fenster zu den Schäden führten.



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