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Lohnfortzahlung

Lohnfortzahlung - Krankentagegeldversicherung

Wer länger krank ist und deshalb nicht mehr arbeiten kann, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Diese fängt den Wegfall des Gehalts auf. Doch auch schon bei kürzeren Erkrankungen wird es finanziell manchmal schwierig. Denn nach sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr weiter.
Stattdessen gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld, das deutlich niedriger ausfällt. Diese Einkommenslücke kann mit einer Krankentagegeld-Versicherung geschlossen werden. Bei privat Versicherten ist sie Standard – aber nur die wenigsten gesetzlich Krankenversicherten haben sie. Dabei gehört sie zu den sinnvollen Versicherungen – je nach individueller Situation haben wir auch hier gute Empfehlungen..

Der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld

Zwei Begriffe geraten leicht durcheinander: Krankengeld und Krankentagegeld. Beides sind Lohnersatzleistungen – Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gezahlt, Krankentagegeld von einer privaten Versicherung.
Nur gesetzlich Krankenversicherte können Krankengeld erhalten. Wer voll privatversichert ist, bekommt kein Krankengeld und braucht deswegen unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld. Leicht verwechseln kann man das Krankentagegeld auch mit dem Krankenhaustagegeld, das sich als zusätzliche Leistung bei Aufenthalten im Krankenhaus abschließen lässt.

Im Gegensatz zum Krankentagegeld gehört die Krankenhaustagegeld-Versicherung nicht zu den unbedingt erforderlichen Versicherungen. Um das Krankentagegeld zu erhalten, brauchen Sie ein Attest Ihres Arztes, das Ihre Arbeitsunfähigkeit für den erforderlichen Zeitraum bescheinigt. Dieses reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein.

Für wen lohnt sich eine Krankentagegeld-Versicherung?

Ob Sie eine Krankentagegeld-Versicherung brauchen, hängt zunächst einmal davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig sind und ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind:

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei Krankheit in der Regel sechs Wochen lang Ihren Lohn vom Arbeitgeber weiter bezahlt. Danach bekommen Sie Krankengeld. Sofern Sie unter der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.350 Euro brutto verdienen, ist das Krankengeld circa 21 Prozent niedriger als Ihr Nettoeinkommen. Falls diese Lücke zu groß ist, sollten Sie eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Wenn Sie mehr als 4.350 Euro verdienen, wird die Lücke mit steigendem Einkommen immer größer.
Eine Krankentagegeld-Versicherung wäre hier ein sehr sinnvoller Schutz vor finanzieller Belastung.

Privat versicherte Arbeitnehmer
Wenn Sie Arbeitnehmer und in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind, bekommen Sie nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung kein Krankengeld. Daher müssen Sie innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag abgeschlossen haben, das Ihre monatlichen Ausgaben deckt.

Gesetzliche versicherte Selbstständige

Als Selbstständiger in der GKV können Sie frei wählen, ob Sie von der Krankenkasse Krankengeld erhalten wollen oder nicht. Wenn nicht, zahlen Sie bei einer Krankenkasse mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent insgesamt 15,1 Prozent von Ihrem Gewinn. Mit Krankengeld zahlen Sie bei derselben Kasse dann 15,7 Prozent. Maximal kostet Sie das Krankengeld 26,10 Euro im Monat. Sie erhalten das Krankengeld wie ein Arbeitnehmer nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit.

Für Selbstständige mit einem Gewinn nach Steuern unter der Beitragsbemessungsgrenze von 4.350 Euro monatlich ist das Krankengeld in der Regel die günstigste Absicherung. Falls Sie die Zeit bis zur siebten Krankheitswoche nicht durch Ersparnisse abdecken können, sollten Sie entweder in einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Kasse wechseln, in dem das Krankengeld früher ausgezahlt wird. Oder Sie schließen ein privates Krankentagegeld ab, das früher einsetzt, zum Beispiel ab der dritten oder vierten Krankheitswoche.

Beamte

Als Beamter benötigen Sie kein Krankentagegeld, da Ihr Dienstherr Sie versorgt. Da die Ansprüche aber mit Eintritt einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit enden bzw. absinken, ist es empfehlenswert sich näher in einer Beratung zu informieren. Die Versorgung der Beamten wird in der Regel stark überschätzt.

Es gibt Unterschiede zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Auch der Beamte kann berufsunfähig werden. Daher ist der folgende Abschnitt auch für Beamte interessant.

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Selbstständige und Freiberufler, die gesetzlich versichert sind

Sie haben nur dann einen Anspruch, wenn Sie bei der Kasse aktiv ein Krankentagegeld beantragt haben. 

Wurde dieser Antrag nicht gestellt, gibt es also gar keinen Anspruch. Häufig haben Selbstständige zu Beginn ihrer Selbstständigkeit hierauf verzichtet, um geringere Kosten in der Gründungsphase zu haben. Dies wurde dann später oftmals nicht mehr berücksichtigt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ist eine Klärung mit der Krankenkasse oder Ihrem Berater sinnvoll.0

Der Berater sollte zunächst prüfen, ob es günstiger für Sie ist, eine gesetzliche Absicherung zu beantragen und einen höheren Beitragssatz bei der Kasse zu zahlen, ein privates Krankentagegeld abzuschließen (was oft günstiger ist) oder eine Kombination zu wählen.

Auch hier gibt es eine Maximierung auf ca. 2.600€ Lohnfortzahlung pro Monat. Daher sollten Sie bei einem höheren Gewinn eine private Ergänzung durch ein Krankentagegeld wählen.

Als Freiberufler haben Sie bei einigen Versicherungen zusätzlich die Möglichkeit Ihre Praxis- oder Kanzleikosten, die im Krankheitsfalle weiterlaufen, abzusichern.

Privat Krankenversicherte

Wenn Sie privat krankenversichert sind, haben nur dann einen Anspruch auf Krankentagegeld, wenn Sie ein Krankentagegeld zur Krankenversicherung beantragt haben. Es ist nicht automatisch Bestandteil einer privaten Krankenversicherung und passt sich in der Regel auch nicht an Ihr gestiegenes Einkommen an, wenn nicht Sie oder Ihr Vermittler aktiv geworden sind.

Die Höhe und der Zeitpunkt Ihres Anspruchs auf die Zahlung richten sich also nur danach, was Sie beantragt haben. 

Gesundheitsprüfung

Mit der Unterzeichnung des Versicherungsantrags räumen Sie dem Versicherer in der Regel das Recht ein, die von Ihnen angegebenen Daten zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder anderen behandelnden Medizinern oder der Krankenkasse zu prüfen.

Wenn Sie zahlreiche oder schwere Vorerkrankungen mitbringen, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ganz ab. Der Grund: das besondere Krankheitsrisiko von Menschen mit schwereren Vorerkrankungen soll nicht auf die Gemeinschaft aller beim Unternehmen Versicherten abgewälzt werden.

Gesundheitsangaben werden geprüft und bewertet
Antragsteller, Versicherer und gegebenenfalls der Vermittler der Krankenversicherung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Versicherungsantrags. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden von einem Mediziner des Versicherungsunternehmens bewertet.

Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt. Mit der Zustellung der Police kommt der Versicherungsschutz dann rechtlich zustande. 

Wie lange wird das Krankengeld von der Kasse oder das Tagegeld von der privaten Krankenversicherung bezahlt?

Glücklicherweise ist eine Erkrankung meist nicht von Dauer. Jedoch kommt es vor, dass sich eine Erkrankung über Monate oder sogar Jahre hinziehen kann. In diesen Fällen endet die Leistung der Krankenkasse mit Eintritt der Berufsunfähigkeit oder spätestens nach 72 Wochen. 

Bei den privaten Versicherungen endet der Schutz ebenfalls einige Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, so dass zu diesem Zeitpunkt die eine Absicherung endet und die nächste beginnt.

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

 

 

 


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